IST
Interventionsstelle Neuwied
Information und Beratung bei Gewalt
in engen sozialen
Beziehungen

Bei der IST - Interventionsstelle Neuwied - handelt es sich um eine Fachstelle für
Personen, die von körperlicher und/oder
psychischer Gewalt in engen sozialen
Beziehungen betroffen sind.
Die IST informiert, berät und unterstützt auf
der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes.
Wir arbeiten parteilich für die Opfer von
Gewalt. Das bedeutet: ganz auf der Seite der bedrohten und misshandelten Menschen zu stehen und sie bei der Durchsetzung ihrer
Rechte auf Unversehrtheit und Selbstbestimmung
zu unterstützen.
Wenn Sie ...
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geschlagen oder bedroht werden
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unter Druck gesetzt werden
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erniedrigt und beleidigt werden
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sexuell bedrängt werden
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wie eine Gefangene gehalten werden
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bespitzelt und verfolgt werden
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Nach einem Polizeieinsatz in Fällen von
Gewalt in engen Beziehungen erhalten wir
- natürlich nur mit Einverständnis der
Betroffenen - deren Kontaktdaten und nehmen schnellstmöglich Kontakt mit
ihnen auf.
Wir arbeiten nach dem sogenannten pro-aktiven Ansatz, das heißt wir gehen von uns aus auf die
Betroffenen zu.
Die Betroffenen - meist Frauen und Kinder -
haben auch jederzeit die Möglichkeit, von sich
aus Kontakt mit uns aufzunehmen.
Unsere Angebote
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Wir rufen Sie an
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Wir hören zu
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Wir beraten
telefonisch und persönlich
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Wir informieren
über Ihre rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz, und darüber
was Sie selbst zu Ihrem Schutz tun
können.
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Wir unterstützen
bei der Antragstellung vor Gericht und beim Umgang mit Behörden.
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Wir vermitteln
bei Bedarf weiterführende Hilfen, wenn Sie
dies wünschen.
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Die Beratung ist kostenlos, vertraulich,
auf Wunsch anonym, und unabhängig von
Konfession, Weltanschauung, Nationalität.
Das Gewaltschutzgesetz
Wir arbeiten auf
der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes. Das Gewaltschutzgesetz ist seit Anfang 2002
in Kraft. Es bietet zivilrechtliche Möglichkeiten,
sich vor körperlicher und/oder psychischer
Misshandlung zu schützen.
Die Polizei kann einem Täter mit sofortiger
Wirkung einen Platzverweis erteilen, so dass
dieser für eine bestimmte Zeit weder die
Wohnung des Opfers betreten noch Kontakt
aufnehmen darf.
Wer bedroht oder misshandelt wird, kann beim
Amtsgericht einen Antrag auf Schutzanordnung
stellen.
So kann dem Täter z.B. verwehrt werden, die
gemeinsame Wohnung zu betreten oder das Opfer telefonisch oder per SMS zu belästigen
(”stalken”).
Nähere Informationen zum Gewaltschutzgesetz erhalten Sie bei der Interventionsstelle.

Die Interventionsstelle wird vom Ministerium
für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen
des Landes Rheinland-Pfalz gefördert.