Clearing
ist eine Form der ambulanten Jugendhilfe, die der Klärung der familiären Situation dient, mit dem Ziel, Empfehlungen für geeignete Hilfeformen zu geben.
Sozialpädagogische
Familienhilfe (SPFH) ist eine intensive Form der Betreuung
und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen;
sie will Hilfe
zur Selbsthilfe geben.
Erziehungsbeistand /
Betreuungshelfer
Erziehungsbeistandschaft unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und berücksichtigt dabei die familiären Lebensbezüge und das soziale Umfeld. Junge Volljährige sollen Hilfen für die Persönlichkeitsentwicklung und eigenverantwortliche
Lebensführung erhalten.
Intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung
ist eine Form der ambulanten Jugendhilfe, die Jugendliche in ihrer sozialen Integration sowie eigenverantwortlichen Lebensführung fördert.
Sozialpädagogische
Schulaufgabenhilfe
Dieses Leistungsangebot soll Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung des Schulalltags helfen; das familiäre Umfeld wird dabei
einbezogen.
Eingliederungshilfe für Kinder
mit seelischer Behinderung
hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche im sozialen Umfeld einzugliedern.
Integrationshilfe /
Schulbegleitung
ist eine Form der Hilfe für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im körperlichen, geistigen oder seelischen Bereich, um den Schulbesuch an einer für sie geeigneten Schulform zu ermöglichen.
Stützende Langzeitkontakte
haben den Familienerhalt zum Ziel und können eingesetzt werden, um die erreichten Ziele einer vorher durchgeführten Maßnahme (z.B. SPFH) zu festigen; oder sie sind als langfristige Unterstützung bei Erziehungs- und Alltagsproblemen angelegt.
Familienpflege / Hilfe zur Bewältigung
von Alltagsproblemen
stellt die praktische Anleitung und Unterstützung der Familie im Alltag in den Vordergrund. Sie dient dazu, im hauswirtschaftlichen, pflegerischen und erzieherischen Bereich konkrete Anleitungen zu geben.
Begleiteter Umgang
Dieses Angebot ist eine Leistung der Jugendhilfe, in der das Umgangsrecht unter Aufsicht einer dritten Person stattfindet.
Rechtsgrundlage der von uns angebotenen Leistungen sind die §§ 27 - 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG)