IST Interventionsstelle
gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen
Bei der IST — Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen — handelt es sich um eine Fach-
stelle für Personen, die von körperlicher und/oder psychischer Gewalt in engen sozialen Beziehungen und/oder
von Stalking betroffen sind. Die IST informiert, berät und unterstützt auf der Grundlage des Gewaltschutz-
gesetzes, wenn Sie geschlagen oder bedroht werden, unter Druck gesetzt werden, erniedrigt und beleidigt
werden, sexuell bedrängt werden, wie eine Gefangene gehalten werden, bespitzelt und verfolgt werden.
Wir arbeiten parteiisch für die Opfer von Gewalt. Das bedeutet: ganz auf der Seite der bedrohten und miss-
handelten Menschen zu stehen und sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte auf Unversehrtheit und Selbst-
bestimmung zu unterstützen.
Unsere Angebote
Nach einem Polizeieinsatz in Fällen von Gewalt in engen Beziehungen erhalten wir — natürlich nur mit Ihrem
Einverständnis — Ihre Kontaktdaten und nehmen schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf. Ihre Bedürfnisse und
Interessen stehen dabei im Zentrum der Beratung. Sie können sich aber auch jederzeit ohne vorherigen
Polizeieinsatz an uns wenden.
Wir hören zu
Wir beraten telefonisch und persönlich
Wir informieren über Ihre rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz und darüber, was Sie
selbst zu Ihrem Schutz tun können
Wir unterstützen bei der Antragstellung vor Gericht und beim Umgang mit Behörden
Wir vermitteln bei Bedarf weiterführende Hilfen, wenn Sie dies wünschen
Kinder sind von der Gewalt fast immer mitbetroffen und werden in unserer Beratung mit berücksichtigt.
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym, und unabhängig von Konfession, Weltanschauung,
Nationalität.
Das Gewaltschutzgesetz
Wir arbeiten auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes. Das Gewaltschutzgesetz ist seit Anfang 2002 in Kraft.
Es bietet zivilrechtliche Möglichkeiten, sich vor körperlicher und/oder psychischer Misshandlung zu schützen.
Die Polizei kann einem Täter mit sofortiger Wirkung einen Platzverweis erteilen, so dass dieser für eine
bestimmte Zeit weder die Wohnung des Opfers betreten noch Kontakt aufnehmen darf. Wer bedroht oder
misshandelt wird, kann beim Amtsgericht einen Antrag auf Schutzanordnung stellen. So kann dem Täter z.B.
verwehrt werden, die gemeinsame Wohnung zu betreten oder das Opfer telefonisch oder per SMS zu belästigen
(”stalken”).
Die Interventionsstelle wird vom MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, KULTUR UND
INTEGRATION des Landes Rheinland-Pfalz gefördert.
KONTAKT
IST Interventionsstelle gegen Gewalt
in engen sozialen Beziehungen
Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V.
Heddesdorfer Str. 5 | 56564 Neuwied
Tel.
02631 — 98 75-52
Fax
02631 — 98 75-75
interventionsstelle@caritas-neuwied.de
persönliche Gespräche
nach Vereinbarung
IST Interventionsstelle
gegen Gewalt in engen sozialen
Beziehungen
Bei der IST — Interventionsstelle gegen Gewalt in engen
sozialen Beziehungen — handelt es sich um eine Fach-
stelle für Personen, die von körperlicher und/oder
psychischer Gewalt in engen sozialen Beziehungen
und/oder von Stalking betroffen sind. Die IST informiert,
berät und unterstützt auf der Grundlage des Gewalt-
schutzgesetzes, wenn Sie geschlagen oder bedroht
werden, unter Druck gesetzt werden, erniedrigt und
beleidigt werden, sexuell bedrängt werden, wie eine
Gefangene gehalten werden, bespitzelt und verfolgt
werden.
Wir arbeiten parteiisch für die Opfer von Gewalt. Das
bedeutet: ganz auf der Seite der bedrohten und miss-
handelten Menschen zu stehen und sie bei der Durch-
setzung ihrer Rechte auf Unversehrtheit und Selbst-
bestimmung zu unterstützen.
Unsere Angebote
Nach einem Polizeieinsatz in Fällen von Gewalt in engen
Beziehungen erhalten wir — natürlich nur mit Ihrem
Einverständnis — Ihre Kontaktdaten und nehmen
schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf. Ihre Bedürfnisse
und Interessen stehen dabei im Zentrum der Beratung. Sie
können sich aber auch jederzeit ohne vorherigen
Polizeieinsatz an uns wenden.
Wir hören zu
Wir beraten telefonisch und persönlich
Wir informieren über Ihre rechtlichen Möglichkeiten
nach dem Gewaltschutzgesetz und darüber, was Sie
selbst zu Ihrem Schutz tun können
Wir unterstützen bei der Antragstellung vor Gericht und
beim Umgang mit Behörden
Wir vermitteln bei Bedarf weiterführende Hilfen, wenn
Sie dies wünschen
Kinder sind von der Gewalt fast immer mitbetroffen und
werden in unserer Beratung mit berücksichtigt.
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, auf Wunsch
anonym, und unabhängig von Konfession, Welt-
anschauung, Nationalität.
Das Gewaltschutzgesetz
Wir arbeiten auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes.
Das Gewaltschutzgesetz ist seit Anfang 2002 in Kraft. Es
bietet zivilrechtliche Möglichkeiten, sich vor körperlicher
und/oder psychischer Misshandlung zu schützen.
Die Polizei kann einem Täter mit sofortiger Wirkung einen
Platzverweis erteilen, so dass dieser für eine bestimmte
Zeit weder die Wohnung des Opfers betreten noch
Kontakt aufnehmen darf. Wer bedroht oder misshandelt
wird, kann beim Amtsgericht einen Antrag auf Schutz-
anordnung stellen. So kann dem Täter z.B. verwehrt
werden, die gemeinsame Wohnung zu betreten oder das
Opfer telefonisch oder per SMS zu belästigen (”stalken”).
Die Interventionsstelle wird vom MINISTERIUM FÜR FAMILIE,
FRAUEN, KULTUR UND INTEGRATION des Landes Rheinland-Pfalz
gefördert.
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IST Interventionsstelle gegen Gewalt
in engen sozialen Beziehungen
Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V.
Heddesdorfer Str. 5 | 56564 Neuwied
Tel.
02631 — 98 75-52
Fax
02631 — 98 75-75
interventionsstelle@caritas-neuwied.de
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