Kath. Schwangerschaftsberatung
Wenn Sie ein Kind erwarten, stellen sich Fragen:
Persönliche Fragen
Meine Einstellung zum Kind? Was bewegt mich? Ich in der Mutterrolle: Kann ich
mir das vorstellen?
Was wird aus meiner Partnerschaft?
Wenn der Vater nicht bei uns lebt: Was bedeutet das für mein Kind? Werde ich
als allein erziehende Mutter klar kommen?
Wer betreut mein Kind, wenn ich einer Arbeit nachgehe oder die Ausbildung /
Schulbildung fortsetze?
Finanzielle Fragen
Kann ich Sozialleistungen beanspruchen? Habe ich Unterhaltsansprüche?
Bekomme ich nun Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld,
Unterhaltsvorschuss, Wohngeld?
Wie soll ich die Ausstattung meines Kindes bezahlen?
Komme ich an eine größere Wohnung?
Muss ich meine Arbeit oder die Ausbildung beenden?
Wir, die Beraterinnen
helfen vor, während und nach der Schwangerschaft
sind AnsprechparterInnen für Sie bei persönlichen Problemen
informieren Sie über Sozialleistungen und Rechtsansprüche
begleiten Sie zu Behörden
vermitteln finanzielle Hilfen, z.B. aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“, aus
der Landesstiftung „Familie in Not“, aus kirchlichen Hilfsfonds
machen Sie bekannt mit Betreuungsmöglickeiten, z.B. dem Einsatz einer
Familienpflegerin oder Tagesmutter
beraten im Rahmen der anonymen Geburt
bieten psychosoziale Beratung auch im Konfikt an
organisieren im Rahmen der Frühen Hilfen Hebammentreffen und Mutter-Kind-
Angebote wie die „Mama Lounge“
Unsere Beratung ist kostenfrei, anonym und vertraulich, unabhängig von Religion
und Staatsangehörigkeit.
KONTAKT
Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V.
Heddesdorfer Str. 5 | 56564 Neuwied
Kath. Schwangerschaftsberatung
Tel. 02631 — 98 75-0
schwangerenberatung@caritas-neuwied.de
Fachteamleitung Soziale Dienste:
Sonja Maibach
Tel. 02631 — 98 75-18
maibach@caritas-neuwied.de
Fachkräfte:
Andrea Wilberg, Sonja Maibach, Bianca Willscheid
Das Angebot unserer Beratungsstelle entspricht dem Aufgabenkatalog nach § 2 des Schwangeren-
konfliktgesetzes von 1995. Beratungsbestätigungen, die im Rahmen der gesetzlichen Regelung zu
einem Schwangerschaftsabbruch berechtigen, können wir nicht ausstellen.
Die Beratungsstelle wird vom Land Rheinland-Pfalz und vom Kreis Neuwied gefördert.
Über die Online-Beratung
können Sie einfach und
sicher Ihre Fragen stellen,
auch anonym. Wenn Sie
Ihre PLZ angeben, werden
Sie mit Berater/innen der
Caritas in Ihrer Nähe
verbunden. — Hier geht‘s
zur ONLINE Schwanger-
schaftsberatung.
Anonyme Geburt
Schutz für Frauen, die ihre
Schwangerschaft geheim
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der Mutterrolle: Kann ich mir das vorstellen?
Was wird aus meiner Partnerschaft?
Wenn der Vater nicht bei uns lebt: Was bedeutet das
für mein Kind? Werde ich als allein erziehende Mutter
klar kommen?
Wer betreut mein Kind, wenn ich einer Arbeit nachgehe
oder die Ausbildung / Schulbildung fortsetze?
Finanzielle Fragen
Kann ich Sozialleistungen beanspruchen? Habe ich
Unterhaltsansprüche? Bekomme ich nun
Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Kinderzuschlag,
Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld?
Wie soll ich die Ausstattung meines Kindes bezahlen?
Komme ich an eine größere Wohnung?
Muss ich meine Arbeit oder die Ausbildung beenden?
Wir, die Beraterinnen
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sind AnsprechparterInnen für Sie bei persönlichen
Problemen
informieren Sie über Sozialleistungen und Rechts-
ansprüche
begleiten Sie zu Behörden
vermitteln finanzielle Hilfen, z.B. aus der Bundes-
stiftung „Mutter und Kind“, aus der Landesstiftung
„Familie in Not“, aus kirchlichen Hilfsfonds
machen Sie bekannt mit Betreuungsmöglickeiten, z.B.
dem Einsatz einer Familienpflegerin oder Tagesmutter
beraten im Rahmen der anonymen Geburt
bieten psychosoziale Beratung auch im Konfikt an
organisieren im Rahmen der Frühen Hilfen
Hebammentreffen und Mutter-Kind-Angebote wie die
„Mama Lounge“
Unsere Beratung ist kostenfrei, anonym und vertraulich,
unabhängig von Religion und Staatsangehörigkeit.
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Heddesdorfer Str. 5 | 56564 Neuwied
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schwangerenberatung@caritas-neuwied.de
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Tel. 02631 — 98 75-18
maibach@caritas-neuwied.de
Fachkräfte:
Andrea Wilberg, Sonja Maibach, Bianca Willscheid
Das Angebot unserer Beratungsstelle entspricht dem Aufgabenkatalog
nach § 2 des Schwangerenkonfliktgesetzes von 1995. Beratungs-
bestätigungen, die im Rahmen der gesetzlichen Regelung zu einem
Schwangerschaftsabbruch berechtigen, können wir nicht ausstellen.
Die Beratungsstelle wird vom Land Rheinland-Pfalz und vom Kreis
Neuwied gefördert.
Über die Online-Beratung
können Sie einfach und
sicher Ihre Fragen stellen,
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